Das ausgehende Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Alle dem Empfänger zugehenden Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Gelangt durch eine vom Empfänger zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zum Vertragsabschluss, wird damit der Anspruch der Viktoria Immobilien GmbH auf Zahlung der vereinbarten Courtage durch den Empfänger dieses Angebotes begründet.
Bezüglich der Angaben ist die Viktoria Immobilien GmbH auf die Auskünfte des Eigentümers angewiesen, so dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Haftung übernommen werden kann. Darüber hinaus kann sie auch für die Qualität des Objektes keine Gewähr übernehmen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nur schriftliche Abmachungen haben Gültigkeit.
Der Honoraranspruch für den Objektnachweis erlischt nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Auftragende mit Fälligkeit spätestens bei Beurkundung.
Das Objekt gilt als unbekannt, sofern nicht unverzüglich, schriftlich Einspruch eingelegt wird. |