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Objekt Nr.: 10008 Verkauf: Vermietung:
Einfamilienhaus



Wichtige Daten zu dem Objekt
Grundstück: ca. 2.100 m² Bauart: Massiv Baujahr: 1975
Wohn-/Nutzfläche: ca. 130 m² Dachart: Pfannendach
Heizung: Ölheizung
Keller: nein Etagenanzahl: 1 bezugfrei ab: -
Ausstattung: k. A.
Zimmeranzahl: 5
Kaufpreis: 138.000 €

Objektbeschreibung
Lage: Einfamilienhaus in der Hauptstr. 23 b in 25715 Dingen. Der Ort Dingen liegt mit seinen 714 Einwohnern in Süddithmarschen und ist ca. 10 km von Brunsbüttel entfernt. Im Ort sind eine Grundschule und ein Kindergarten vorhanden. Weiterführende Schulen, erreichbar mit dem Schulbus, sind in Eddelak, St. Michaelisdonn und in Brunsbüttel. Abwechslungsreiche  Freizeitmöglichkeiten wie z. B. Reiten, Angeln sowie Radfahren u. s. w. bieten sich in der Natur von Dingen an. Der Ort hat eine gute Infrastruktur und schnelle Verkehrsanbindungen zur B5, A23 sowie eine Bus- und Bahnstation in St. Michaelisdonn.

Sonstiges: Pfannendach und der Dachstuhl neu (2008), Ölheizung  (3000l), Kunststofffenster  isolierverglast, Einbauküche, Hauswirtschaftsraum, Ausbau für Dachgeschoß ( ca. 90m²)vorbereitet, Gartenhaus, Außenmauerwerk ist wärmeisoliert (2008), Waldnähe, weiter Blick auf die Klev und ruhig gelegen.

Courtage
Die Kosten des Eigentumsübergangs wie Notar- und Gerichtsgebühren sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer. Die Maklercourtage beträgt 5% vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist ebenfalls vom Käufer allein zu zahlen. Die Courtage ist verdient und fällig mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages!

Hinweis
Das ausgehende Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt.
Alle dem Empfänger zugehenden Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln. Gelangt durch eine vom Empfänger zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zum Vertragsabschluss, wird damit der Anspruch der Viktoria Immobilien GmbH auf Zahlung der vereinbarten Courtage durch den Empfänger dieses Angebotes begründet.

Bezüglich der Angaben ist die Viktoria Immobilien GmbH auf die Auskünfte des Eigentümers angewiesen, so dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben keine Haftung übernommen werden kann. Darüber hinaus kann sie auch für die Qualität des Objektes keine Gewähr übernehmen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nur schriftliche Abmachungen haben Gültigkeit.

Der Honoraranspruch für den Objektnachweis erlischt nicht vor Ablauf von drei Jahren nach Auftragende mit Fälligkeit spätestens bei Beurkundung.

Das Objekt gilt als unbekannt, sofern nicht unverzüglich, schriftlich Einspruch eingelegt wird.



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